Bei der Integration von Lasern in Produktionslinien ist es essenziell, dass kein direkter Kontakt mit dem Laserstrahl möglich ist und auch Streustrahlung nicht zur Gefahr wird.
Die Wahl der geeigneten Laserschutzeinhausung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Laserleistung (gemessen durch die Laserklasse) oder der Wellenlänge des Laserstrahls. Laser ab Klasse 3B dürfen nicht ohne passende Schutzeinhausung betrieben werden. Die genauen Vorgaben sind der jeweils gültigen Landesbestimmung zu entnehmen und umzusetzen. Somit richtet sich die Materialauswahl für die Einhausung nach der Laserklasse und dem Lasertyp (CO2-, Faser- oder UV-Laser). Auch die exakte Ausrichtung der Schutzvorrichtung und der Abstand zum Laser sind von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass der Strahl zurückgeworfen wird oder nach außen streut.