Was Sie jetzt noch für die Serialisierung im Pharma-Bereich unternehmen können und worauf Sie dabei achten müssen!
Am 9. Februar 2019 wird die Fälschungsschutzverordnung für Arzneimittel
(delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU) europaweit in Kraft treten.
Mithilfe dieser erhöht sich die Fälschungssicherheit sowie die Rückverfolgbarkeit aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel und schützt Hersteller und Patienten gleichermaßen.
Was Sie jetzt noch unternehmen können und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, erklären wir Ihnen in unserem FMD-Guide.