Die Anpassung der sogenannten CLP-Verordnung (EU-Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1272/2008) sorgt für ein neues Kennzeichnungselement auf Produkten, die gefährliche Gemische enthalten. Ab dem 1. Januar 2021 laufen die ersten Fristen zur Konformität ab. Produktetiketten müssen dann mit einem UFI-Code gekennzeichnet werden, um die genaue Zusammensetzung des Gemischs zu deklarieren. Giftinformationszentren können hierdurch in Notfällen eine adäquate medizinische Beratung leisten. Hier finden Sie eine Einführung in die neue Verordnung und wichtige Informationen zum UFI-Code.
Die CLP-Verordnung zusammengefasst
Gemäß der CLP-Verordnung müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Produkten, die gefährliche Gemische enthalten, ihre Produktetiketten zukünftig um einen eindeutigen Rezepturidentifikator erweitern. Hierbei handelt es sich um einen speziellen 16-stelligen alphanummerischen Code – den sogenannten UFI-Code (Unique Formula Identifier Code).
Die CLP-Verordnung hat ihre Gültigkeit im europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Dieser beinhaltet alle 28 Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz – wobei bei letzterem zusätzlich spezielle Regelungen gelten.
Was ist der UFI (Unique Formula Identifier)?
Der UFI-Code (Unique Formula Identifier Code) dient als eindeutiger Rezepturidentifikator und hilft bei der exakten Identifikation eines gefährlichen Gemisches, um eine schnellere Ersthilfe durch die Giftnotrufzentrale zu ermöglichen. Dieser Identifikator – ein 16-stelliger alphanummerischer Code, der für jede Produktrezeptur spezifisch ist – stellt eine direkte und eindeutige Verbindung zwischen der Mixtur, die auf den Markt gebracht wird, und den dazugehörigen Sicherheitsinformationen her. Die Giftnotrufzentrale greift in Notfällen auf die Sicherheitsinformationen zu, um adäquate Ersthilfe leisten zu können.
Bei UFI-Codes handelt es sich stets um verschlüsselte Daten, extern kann somit nicht auf die Zusammensetzung des Gemisches zugegriffen werden. Lieferanten können den Code somit ohne Bedenken in der Lieferkette weitergeben.
Dieser Code ist verknüpft mit einer zentralen Datenbank, die Sicherheitshinweise für jedes gefährliche Gemisch enthält. Die Möglichkeit, den Code variabel online in der Produktionslinie zu drucken, erhöht die Flexibilität, Vielseitigkeit und Sicherheit der Produktion und der Prozesse beim Hersteller.
Wann und wo wird ein UFI-Code aufgebracht?
Im Rahmen der CLP-Verordnung müssen das Produktetikett und Sicherheitsdatenblatt um den UFI-Code ergänzt werden. Der UFI-Code muss gut sichtbar auf dem Etikett aufgebracht werden (z. B. in der Nähe des Barcodes oder der Gefahrenpiktogramme). Manche Produkte – vor allem in Industrieanlagen – besitzen allerdings kein Produktetikett - hier muss der UFI-Code im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Eine direkte Beschriftung eines Produktes ohne Etikett ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig, kann aber auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.
Bitte beachten Sie: Im Falle von Platzmangel auf dem Etikett, darf der UFI-Code nun auch in der Nähe des Etikettes aufgebracht werden.
Führt das Produktetikett eines der folgenden Gefahrenpiktogramme zur menschlichen Gefährdung auf, muss der UFI auf dem Etikett, in der Nähe dessen oder im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass sich der UFI-Code immer auf das beinhaltete Gemisch bezieht. Ändert sich beispielsweise der Handelsname oder das Produktetikett, wird keine Anpassung des UFI-Codes benötigt.
Anders sieht das allerdings aus, wenn sich die Zusammensetzung des Gemisches ändert. In diesem Fall wird ein neuer UFI-Code benötigt und die Änderungen müssen an die entsprechenden Stellen weitergegeben werden. Dies ist auch notwendig, wenn sich die Zusammensetzung eines zugelieferten Gemisches ändert.
Ein gefährliches Gemisch kann auch über mehrere UFI-Codes verfügen, z. B. wenn Produkt A und B zwar dasselbe Gemisch enthalten, aber jedes „Handelsprodukt“ einen eigenen UFI tragen soll. Allerdings kann ein und derselbe UFI-Code nicht für mehrere Gemische gültig sein.
Inhalt und Aufbau des UFI-Codes
Die Gesetzgebung gibt klare Vorgaben für den Aufbau des UFI-Codes vor:
Der 16-stellige alphanumerische Code besteht aus einer Formulierungsnummer, welche den Inhalt und die Zusammensetzung des Gemisches definiert und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens. Sollte keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden sein, wird eine einmalige, fiktive Umsatz-ID erstellt.
Eine Vorgabe hinsichtlich der Schriftgröße und -art gibt es nicht, allerdings muss der UFI-Code gut lesbar sein.
Zentrale Datenbank zur Erstellung und Verwaltung des UFI-Codes
Für die zentrale Verwaltung der UFI-Codes ist die European Chemicals Agency (ECHA) zuständig. Als Behörde der EU ist die ECHA für die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien im Rahmen der CLP-Verordnung zuständig. Zur Erstellung des UFI-Codes stellt die ECHA einen Online-UFI-Generator zur Verfügung, auf den die Hersteller zugreifen können. Über den Generator können die UFI-Codes auf verschiedenste Weise erstellt werden. Die UFI-Codes müssen zusammen mit dem zugewiesenen Gemisch an die ECHA kommuniziert werden, erst dann ist eine offizielle Registrierung erfolgt. Jegliche Folgeänderungen in der Zusammensetzung oder Konzentration des Gemisches müssen an die ECHA und die gesamte Lieferkette kommuniziert werden.
Die Fristen der CLP-Verordnung
Die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften sehen wie folgt aus:
- Januar 2021: Neue gefährliche Gemische, die an Verbraucher abgegeben werden – z. B. Abflussreiniger, Insektenvernichter.
- Januar 2021: Neue gefährliche Gemische zur gewerblichen Verwendung. Z. B.: Handwerksbetriebe, Gewerbe, bei denen kein Weiterverkauf stattfindet.
- Januar 2024: Neue gefährliche Gemische, die industriell verwendet werden – z. B. Rohstofflieferanten.
- Januar 2025: Bestehende gefährliche Gemische, die bereits angemeldet auf dem Markt verfügbar sind.
Aufbringung des UFI-Codes
Abhängig von Ihrer Produktionsumgebung und des zu kennzeichnenden Produktes, stehen Ihnen verschiedene Technologien zur Verfügung, mit denen der UFI-Code auf Ihr Produkt aufgebracht werden kann. So kann der UFI-Code nachträglich auf ein bestehendes Etikett/Verpackungsdesign aufgedruckt werden oder bereits vorab in die Etikettenproduktion mit eingebunden werden.
Welche Codiertechnologien sich für die Umsetzung eignen, haben wir Ihnen in unserem Blog zur Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung zusammengefasst.
Eindeutiger Rezepturidentifikator UFI soll dazu beitragen, Leben zu retten
Von Bleiche bis Abflussreiniger – es gibt Tausende alltägliche Produkte, die gefährliche Chemikalien beinhalten und fälschlicherweise von Menschen aufgenommen werden können.
Die Giftnotrufzentralen der EU werden es im Zuge der CLP-Verordnung einfacher haben, Gesundheitspersonal bei Notfällen richtig zu beraten, um Leben retten zu können.
Als Hersteller haben Sie verschiedene Möglichkeiten den UFI-Code Ihren Gemischen zuordnen zu können. Grundsätzlich gilt natürlich zunächst zu klären, ob Sie von der CLP-Verordnung betroffen sind. Um Ihre Produktetiketten fristgerecht anzupassen, kann eine Anpassung der Produktion nötig sein. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gerne beraten wir Sie, inwiefern Sie handeln müssen, welche Möglichkeiten der UFI-Code-Zuweisung Sie haben und welche Codiertechnologie die richtige für Sie ist.